Aktuelle Informationen...
Mitgliederversammlung
Einladungen sind verschickt!
Die nächste Mitgliederversammlung findet am 16.10.24 in Norderstedt statt. Meldet euch an!
Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zur Einstufung eines Vollstreckungsbeamten/Zurückweisung der Revision
Mit Urteil vom 01.03.24 entschied das LAG Niedersachsen zu Gunsten der Klägerin und bejahte den Anspruch auf Eingruppierung nach E 9a. Das Urteil ging im Rahmen der Revision an das BAG und wurde dort nicht zur Revision zugelassen. Entscheidungsgründe liegen mittlerweile vor und werden auf der MV am 16.10.24 besprochen.
Das Urteil LAG Niedersachsen EG 9a zur Eingruppierung